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   BGH, 03.12.2019 - XI ZR 100/19   

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https://dejure.org/2019,46246
BGH, 03.12.2019 - XI ZR 100/19 (https://dejure.org/2019,46246)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2019 - XI ZR 100/19 (https://dejure.org/2019,46246)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - XI ZR 100/19 (https://dejure.org/2019,46246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der finanzierte Autokauf - und der Widerruf nach erfolgter Abzahlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensvertrag

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen nach acht Jahren vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - XI ZR 100/19
    In diesem Fall führt die (Rück-)Übertragung der als Sicherheit gewährten finanzierten Sache dazu, dass der Anspruch des Darlehensnehmers auf Übertragung der Sicherheit aus dem Sicherungsvertrag und der vom Unternehmer auf den Darlehensgeber übergeleitete (gleichartige, vgl. Staudinger/Gursky, BGB, Neubearb. 2016, § 387 Rn. 102) Anspruch des Darlehensgebers auf Rückgewähr der finanzierten Sache aus dem rückabzuwickelnden Kauf nach dem Wirksamwerden des Widerrufs nicht mehr im Wege der "Verrechnung" von Gesetzes wegen erlöschen können (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. März 2019 - XI ZR 228/17, WM 2019, 1107 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 24.04.2023 - VIa ZR 1517/22

    Zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Abtretung von Ansprüchen des Käufers an die

    § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB ordnet unter der Vor-aussetzung, dass das Darlehen bereits an den Unternehmer (hier den Verkäufer) geflossen ist, eine gesetzliche Schuldübernahme bzw. einen gesetzlichen Schuldnerwechsel und einen Anspruchsübergang an (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2016 - IX ZR 132/15, BGHZ 209, 179 Rn. 29, 33; Urteil vom 4. April 2017 - II ZR 179/16, NJW 2017, 2675 Rn. 18 f.; Urteil vom 26. März 2019 - XI ZR 228/17, NJW 2019, 2780 Rn. 22; Urteil vom 14. Februar 2023 - XI ZR 537/21, WM 2023, 506 Rn. 25, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - XI ZR 100/19, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2020 - 17 U 789/19

    Widerruf eines bereits beendeten Kfz-Darlehensvertrages

    Wie der Bundesgerichtshof mit seinem Beschluss vom 3. Dezember 2019 - XI ZR 100/19 - klargestellt hat, kann auch bei verbundenen Verträgen in der (Rück-)Übertragung der zur Sicherung der Ansprüche des Darlehensgebers übereigneten finanzierten Sache - z.B. des sicherungsübereigneten finanzierten Kraftfahrzeugs - durch den Darlehensgeber bei Vertragsbeendigung die Ausübung beachtlichen Vertrauens auf das Unterbleiben des Widerrufs liegen, die der Tatrichter bei der Prüfung der Verwirkung berücksichtigen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2019 - XI ZR 100/19 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20

    1. Der Darlehensgeber kann im Rückabwicklungsschuldverhältnis, das im Falle des

    Das der Beklagten aufgrund des Sicherungsübereignungsvertrags vom 29.05.2015 eingeräumte Sicherungseigentum an dem Fahrzeug hatte sich durch den wirksamen Widerruf des Klägers am 30.04.2019 ex lege in vom ursprünglichen Sicherungszweck unbelastetes Eigentum umgewandelt, weil der durch den Widerruf aus dem Sicherungsvertrag entstandene Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückübertragung der Sicherheit und der vom Unternehmer aus dem rückabzuwickelnden Kauf gemäß § 358 Abs. 4 S. 5 BGB a.F. auf den Darlehensgeber übergeleitete Anspruch auf Rückgewähr der finanzierten Sache im Wege der "Verrechnung" von Gesetzes wegen erlöschen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2019 - XI ZR 100/19).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 12 U 109/21

    Wirksamkeit eines Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Der Bundesgerichtshof habe mit Beschluss vom 03.12.2019 - XI ZR 100/19 - auch im Hinblick auf die Kfz-Finanzierung klargestellt, dass Verwirkung eintreten könne, wenn das Sicherungseigentum auf den Darlehensnehmer zurückübertragen werde.
  • OLG Frankfurt, 21.01.2022 - 19 U 6/21

    Wirksamkeit des Widerrufs zum Darlehensvertrag für Fahrzeugkauf

    Unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vorbringens trägt die Beklagte unter Bezugnahme auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Entscheidungen vom 27.10.2020, XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 sowie vom 03.12.2019, XI ZR 100/19) vor:.
  • BGH, 23.11.2021 - XI ZR 81/21

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Das Berufungsgericht ist aufgrund einer im Ergebnis nicht zu beanstandenden tatrichterlichen Würdigung in Anwendung der höchstrichterlichen Grundsätze, die der Senat insbesondere mit Beschlüssen vom 23. Januar 2018 (XI ZR 298/17, WM 2018, 614 ff.; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris Rn. 13 und 20) und vom 3. Dezember 2019 (XI ZR 100/19, juris) dargelegt hat, zu dem Ergebnis gelangt, das Widerrufsrecht des Klägers sei bei seiner Ausübung verwirkt gewesen.
  • BGH, 04.05.2021 - XI ZR 246/20

    Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens

    Das Berufungsgericht ist aufgrund einer im Ergebnis nicht zu beanstandenden tatrichterlichen Würdigung in Anwendung der höchstrichterlichen Grundsätze, die der Senat insbesondere mit Beschlüssen vom 23. Januar 2018 (XI ZR 298/17, WM 2018, 614 ff.; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris Rn. 13 und 20) und vom 3. Dezember 2019 (XI ZR 100/19, juris) dargelegt hat, zu dem Ergebnis gelangt, das Widerrufsrecht des Klägers sei bei seiner Ausübung verwirkt gewesen.
  • OLG Stuttgart, 26.05.2020 - 6 U 137/19

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Pkw-Finanzierung: Verwirkung eines

    Für die Schutzwürdigkeit der Beklagten spricht maßgeblich die Beendigung des Vertrages, zumal 1, 5 Jahre vor Erklärung des Widerrufs, in Zusammenschau damit, dass die Beklagte ihr berechtigtes Vertrauen in das Ausbleiben des Widerrufs schon dadurch ausgeübt hat, dass sie die vom Darlehensnehmer erlangten Mittel anderweitig eingesetzt hat (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - XI ZR 577/16 -, Rn. 4; Urteile vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 45/18 -, Rn. 16; vom 19. Februar 2019 - XI ZR 225/17 -, Rn. 16, jeweils juris; es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Bank die an sie zurückgezahlte Valuta verwendet, um mit ihr zu arbeiten, vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - XI ZR 577/16 -, Rn. 4, juris), außerdem in Zusammenschau mit der Aufgabe der nach den Darlehensbedingungen bestehenden Sicherheiten (Eigentum am Fahrzeug) durch die Beklagte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - XI ZR 100/19, juris).
  • LG Wuppertal, 02.02.2023 - 4 O 344/21

    Autofinanzierung: Kein Widerrufsrecht nach Treu und Glauben

    Selbst den geringeren schuldrechtlichen Anspruch auf Rückübereignung des Fahrzeugs (vgl. BGH , Beschluss vom 03.12.2019 - XI ZR 100/19) hat der Kläger durch den Weiterverkauf zielgerichtet vereitelt.
  • OLG Hamm, 28.06.2021 - 31 U 46/21

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf; Ausübung des

    Auch dies ist ein Aspekt, den der Tatrichter bei der Prüfung des Umstandsmoments berücksichtigen kann (vgl. BGH, BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2019 - XI ZR 100/19 -, juris; Beschluss vom 07.03.2018 - XI ZR 298/17 -, juris; Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17, juris; Urteile vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 45/18 und XI ZR 69/18, Rn. 15, juris).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2020 - 6 U 296/19

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts

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